Gewährleistungsrecht

Title

Mängelhaftung (Gewährleistung)

 

Soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Hiervon abweichend gilt bei Verträgen zur Lieferung von Waren:

 

Handelst Du als Unternehmer,

- haben wir die Wahl der Art der Nacherfüllung;

- beträgt bei neuen Waren die Verjährungsfrist für Mängelrechte ein Jahr ab Ablieferung der Ware;

- sind bei gebrauchten Waren die Mängelrechte ausgeschlossen;

- beginnt die Verjährung nicht erneut, wenn im Rahmen der Mängelhaftung eine Ersatzlieferung erfolgt.

 

Handelst du als Verbraucher, gilt bei Verträgen zur Lieferung gebrauchter Waren mit der Einschränkung der nachfolgenden Ziffer: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware, wenn dies zwischen uns ausdrücklich und gesondert vertraglich vereinbart wurde und du vor der Abgabe deiner Vertragserklärung von der Verkürzung der Verjährungsfrist eigens in Kenntnis gesetzt wurdest.

 

Die vorstehend geregelten Haftungsbeschränkungen und Fristverkürzungen gelten nicht

- für Deine Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche,

- für den Fall, dass wir den Mangel arglistig verschwiegen haben,

- für Waren, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben,

- für eine ggf. bestehende Verpflichtung von uns zur Bereitstellung von Aktualisierungen für digitale Produkte, bei Verträgen zur Lieferung von Waren mit digitalen Elementen.

 

Darüber hinaus gilt für Unternehmer, dass die gesetzlichen Verjährungsfristen für einen ggf. bestehenden gesetzlichen Rückgriffsanspruch unberührt bleiben.

 

Handelst du als Kaufmann i.S.d. § 1 HGB, trifft dich die kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht gemäß § 377 HGB. Unterlässt du die dort geregelten Anzeigepflichten, gilt die Ware als genehmigt.

 

Handelt du als Verbraucher, so wirst du gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und uns hiervon in Kenntnis zu setzen, bevor das Paket geöffnet wird. Kommst du dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf deine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche.

 

Bei gebrauchten Uhren kann keine Garantie für Wasserdichtigkeit übernommen werden. Auch bei neueren Uhren beschreibt eine geprüfte Wasserdichtigkeit lediglich den Zustand zum Zeitpunkt der jeweiligen Druckprüfung. Da Dichtungen und andere Bauteile im Laufe der Zeit einem natürlichen Verschleiß unterliegen, kann eine dauerhaft bestehende Wasserdichtigkeit nicht zugesichert werden. Wenn Du Deine Uhr mit Wasser in Kontakt bringst, geschieht dies daher grundsätzlich auf eigenes Risiko.